ICE INTERNATIONAL
Coaching-Segeltörn


Allgemeine Geschäftsbedingungen





1: Die Teilnahme an einem Segeltörn der Individual-Segelreisen, im folgenden Ice International genannt, ist nur nach vorheriger Bezahlung der gesamten Törngebühr möglich. Bei Anmeldung werden 50% des Törnpreises fällig. 6 Wochen vor Törnbeginn wird die Restsumme fällig.

2: Die Törnbuchung erfolgt schirftlich per Fax. Sie wird nach Eingang der Anzahlung schriftlich bestätigt, je nach Angabe bei Buchung durch email oder Fax. Dadurch kommt zwischen dem Teilnehmer und Ice International ein Vertrag zustande.

3: Tritt ein Teilnehmer von einem Törn zurück, so muß Ice International davon unverzüglich Meldung gemacht werden. Gelingt es, eine Ersatzperson zu finden, so werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen - abzüglich einer Bearbeitungspauschale von Euro 60,- und evtl. darüber hinaus entstandene Kosten - zurückerstattet, sobald die Ersatzperson die volle Törngebühr bezahlt hat. Wird keine Ersatzperson gefunden, so ist der Teilnehmer weiterhin zur Leistung verpflichtet. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so gelten folgende Stornogebühren: Stornierung bis 90 Tage vor Törnbeginn: 50% des Törnpreises; Stornierung bis 60 Tage vor Törnbeginn: 80% des Törnpreises; Stornierung kürzer als 60 Tage: Volle Teilnahmegebühr. Der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung wird von uns empfohlen.

. §4: Die ausgeschriebenen Törnrouten sind nicht verbindlich. Es handelt sich um Reiseroutenvorschläge, die an Bord mit der jeweiligen Crew individuell abgestimmt werden. Ebenso sind Abweichungen von den Törnrouten bedingt durch Flaute, Sturm oder andere Gründe möglich und begründen keinen Schadenersatzanspruch. Es können keine Garantien für einen genauen Abreise- und Ankunftszeitpunkt übernommen werden. Zeitliche Verzögerungen sind beim Segeln manchmal unvermeidlich und begründen keinen Schadensersatzanspruch.

5: Der Unterzeichnende erkennt durch seine Unterschrift an, daß er Crewmitglied ist und an einem Segeltörn mit sportlichem Charakter teilnimmt und keinen Beförderungsvertrag abschließt. Weiterhin erklärt der Teilnehmer durch seine Unterschrift, daß ihm bewußt ist, daß trotz aller Sicherheitsvorkehrungen des Schiffsführers eine Seereise immer ein Restrisiko birgt. Er verpflichtet sich anzuerkennen, daß an Bord in navigatorischen, seemännischen Angelegenheiten und in Dingen der Schiffsführung allein die Entscheidung des verantwortlichen Schiffsführers maßgebend ist.

6: An- und Abreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Eine Haftung von Ice International hierfür ist ausgeschlossen. Alle Preise verstehen sich exklusive An- und Abreise, Bordkasse, Hafengebühren, Treibstoffkosten und Endreinigung.

7: Eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung ist für die benutzte Yacht abgeschlossen. Darüber hinaus ist jede Haftung, gleich welcher Art, ausgeschlossen. Grob fahrlässige oder mutwillige Zerstörungen des oder der Teilnehmer gehen zu dessen bzw. deren Lasten.

8: Ice International haftet nicht für an Bord abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen der Teilnehmer. Es empfiehlt sich ggf. eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

9: Ice International haftet nicht für Törnabbruch oder Törnverlegung in ein anderes Seegebiet, wenn dies durch schlechte Wetterbedingungen, höhere Gewalt wie politische Unruhen, Krieg, Streik oder Eingriffe von Hoher Hand wie Beschlagnahmung etc. hervorgerufen wird.Für von Ice International gecharterte Schiffe gilt zusätzlich: Ice International ist berechtigt, vor Beginn eines Segeltörns zurückzutreten, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder das vorgesehene Törnschiff vor Ort sich als nicht einsatzbereit erweist. Es gelten ggf. die Schadensersatzleistungen des Vercharterers.

10: Kann das Charterboot nicht termingerecht bereitgestellt werden, so hat der Törnteilnehmer das Recht, nach 24 Stunden den Vertrag zu kündigen und die bereits gezahlte Törngebühr zurückzuverlangen. Die 24-Stunden-Frist beginnt ab 18.00 Uhr des ersten Törntages, der gleichzeitig Ankunftstag ist. Bei einer Überliegezeit von bis zu 48 Stunden während des Törns, berursacht durch Unfall, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung, entstehen keine Ersatzansprüche der Törnteilnehmer. Eine weitere Überliegezeit räumt dem Törnteilnehmer das Recht auf anteilige Rückerstattung der gezahlten Törngebühr ein. Ggf. kann Ice International eine Ersatzyacht stellen.

11: Der Teilnahme-Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Ice International begründet keinen Ersatzanspruch bei Ausfall einer Bordeinrichtung der Yacht, wenn der Ausfall die Sicherheit nicht beeinträchtigt und den weiteren Törnverlauf nicht entscheidend verändert.

12: Sämtliche Beanstandungen müssen Ice International bis spätestens einen Monat nach Törnende mitgeteilt werden.

13: Mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Besonders wichtig:

· Der Törn beginnt am Anreisetag, jeweils Samstags ab 17.00 Uhr und endet am Abreisetag jeweils Samstags nach dem Frühstück.

· Überprüfen Sie, ob Ihr Reisepaß noch gültig ist.

· Bitte nehmen Sie keine Koffer mit, am besten sind Seesäcke oder faltbare Reisetaschen. Nehmen Sie nicht zuviel Gepäck mit. Wichtig sind Handtücher, Sonnenlotion oder -gel (kein Sonnenöl) mit hohem Lichtschutzfaktor (10-20), leichte Segelbekleidung und Turnschuhe mit Gummisohle oder spezielle Segelschuhe.

· Bettlaken und Kissen sind vorhanden. Es empfiehlt sich, ein zusätzliches Bettlaken oder einen leichten Schlafsacken zum Zudecken mitzunehmen.